Coronahilfen

Das Wichtigste mit Blick auf den Bezug von Arbeitslosengeld II:

  • Aussetzen der Vermögensprüfung
    Wer bis zum 31.März 2021 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.
  • Übernahme der Kosten der Unterkunft
    Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen, die bis zum 31.03.2021 beginnen, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.
  • Kein Weiterbewilligungsantrag notwendig
    Grundsicherungsleistungen werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
    Für Personen, die aktuell schon Leistungen beziehen, gilt: Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 31.03.2021 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt.
    LeistungsbezieherInnen brauchen in diesen Fällen keinen Weiterbewilligungsantrag stellen.

Den vereinfachten Antrag auf Arbeitslosengeld II finden Sie auf unserer Homepoage unter: „Sozialberatung“.

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