{"id":1992,"date":"2020-04-08T14:43:36","date_gmt":"2020-04-08T12:43:36","guid":{"rendered":"http:\/\/www.diakonie-marbach.de\/?page_id=1992"},"modified":"2020-04-08T14:44:08","modified_gmt":"2020-04-08T12:44:08","slug":"erleichterten-zugang-zu-sozialer-sicherung-alg-ii-hartz-iv","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.diakonie-marbach.de\/index.php\/erleichterten-zugang-zu-sozialer-sicherung-alg-ii-hartz-iv\/","title":{"rendered":"Erleichterten Zugang zur sozialer Sicherung ALG II  (Hartz IV)"},"content":{"rendered":"<p>Die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit hat am 1. April 2020 eine neue <a href=\"https:\/\/altonabloggt.files.wordpress.com\/2020\/04\/20041weisung_sozialpaket_ba.pdf\">Weisung<\/a> f\u00fcr den \u201e<em>erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung (Sozialschutz Paket)<\/em>\u201c und erg\u00e4nzende Regelungen erlassen. Wir erinnern uns, dass Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) versprochen hat, dass der Zugang zu Hartz IV vereinfacht und unb\u00fcrokratischer f\u00fcr die kommenden sechs Monate wird. So hei\u00dft es auf der Seite des <a href=\"https:\/\/www.bmas.de\/DE\/Schwerpunkte\/Informationen-Corona\/sozialschutz-paket.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Bundesarbeitministeriums<\/a> (BMAS):<\/p>\n<blockquote><p>\u201eVor\u00fcbergehend wird die Verm\u00f6genspr\u00fcfung ausgesetzt sowie die tats\u00e4chliche Wohnungskosten voll \u00fcbernommen.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit nimmt in der Weisung Bezug zum \u201e<em>erheblichen bis vollst\u00e4ndigen Ausfall des Gesch\u00e4ftsbetriebs<\/em>\u201c durch Corona. Insbesondere sei dies f\u00fcr Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbstst\u00e4ndige in besonderem Ausma\u00df existenzbedrohend. Ein schneller Zugang zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) muss von daher gesichert sein. Die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit stellt daf\u00fcr einen <a href=\"https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/datei\/ba146399.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">vereinfachten Antrag<\/a> zur Verf\u00fcgung und reagiert damit auf die bundesweite Kritik der bisher bestehenden hohen b\u00fcrokratischen H\u00fcrden, um das Arbeitslosengeld II zu erhalten. Neuantr\u00e4ge nach dem vereinfachten Verfahren werden zun\u00e4chst vorl\u00e4ufig entschieden und gelten f\u00fcr sechs Monate. Einen Ermessenspielraum f\u00fcr die Dauer haben die Jobcenter nicht.<\/p>\n<p>Die wichtigsten \u00c4nderungen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Verm\u00f6gen<\/strong> wird f\u00fcr Neuantr\u00e4ge ab M\u00e4rz bis zum 30. Juni 2020 f\u00fcr sechs Monate nicht ber\u00fccksichtigt. Sollte das Verm\u00f6gen jedoch mehr als 60 Tausend Euro f\u00fcr das erste Haushaltsmitglied betragen geht man davon aus, dass keine Hilfsbed\u00fcrftigkeit besteht. Jede weitere Person im Haushalt wird mit 30 Tausend Euro ber\u00fccksichtigt. Diese H\u00f6chstgrenzen lehnen sich an das Wohngeldgesetz (WoGG) an. Als Verm\u00f6gen gelten Bargeld oder sonstige liquide Mittel. Nach Ablauf der sechs Monate erfolgt i.d.R. <strong>keine <\/strong>r\u00fcckwirkende Pr\u00fcfung des Verm\u00f6gens, au\u00dfer es wird festgestellt, dass die Angaben im vereinfachten Verfahren unwahr waren.<\/li>\n<li><strong>Wohnkosten<\/strong> werden f\u00fcr sechs Monate im tats\u00e4chlichen Umfang \u00fcbernommen.<\/li>\n<li>Bescheide, die zwischen dem 31. M\u00e4rz und 31. August 2020 enden, wird ein <strong>Weiterbewilligungsbescheid<\/strong> \u2013 sofern keine \u00c4nderungen eingetreten sind \u2013 f\u00fcr weitere 12 Monate automatisch erstellt. Ein neuer Antrag ist nicht erforderlich. Ebenso werden keine sog. Beendigungsschreiben f\u00fcr diesen Zeitraum versandt. <em>R\u00fcckfragen ergaben jedoch, dass die automatische Weiterbilligung (WBA) erst ab dem 1. Mai 2020 m\u00f6glich sind. Ab diesem Zeitpunkt ist kein Mitarbeiter mehr im Weiterbewilligungsantrag involviert und der Antrag wird automatisch aus dem System generiert. Tipp: Unbedingt Kontakt mit dem Jobcenter aufnehmen, wenn f\u00fcr April keine automatische Weiterbewilligung erfolgte.<\/em><\/li>\n<li><strong>\u00c4nderungen der eigenen Verh\u00e4ltnissen<\/strong> sind weiterhin an die Jobcenter zu melden.<\/li>\n<li><strong>Solo-Selbstst\u00e4ndige oder sonstige Kleinunternehmen <\/strong>sind weiterhin verpflichtet eine sog. Einkommenserkl\u00e4rung bei selbstst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit (EKS) einzureichen. Auch hier gibt es einen <a href=\"https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/datei\/vereinfachte-anlage-kas_ba146400.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">vereinfachten Antrag<\/a>: Die bisher umfangreiche Plausibilit\u00e4tspr\u00fcfung wird vereinfacht, indem man davon ausgeht, dass kein Einkommen erzielt wird. M\u00f6glich ist jedoch eine \u00dcberpr\u00fcfung des Einkommens, wenn davon ausgegangen wird, dass die Corona-Pandemie ein Ende hat und dieses auch von beh\u00f6rdlicher Seite best\u00e4tigt ist.<\/li>\n<li>Die bisherigen Regelungen der <strong>Kommunikation mit dem Jobcenter<\/strong> bleiben aufgrund der Schlie\u00dfung bestehen. Demnach sollen auch die formalen Anforderungen (\u00dcbersendung von Nachweisen, gro\u00dfz\u00fcgigere Fristen, Fristenverl\u00e4ngerung) beim Neuantrag gelockert werden. Sofern notwendige Unterlagen nicht rechtzeitig beschafft werden k\u00f6nnen, ist trotzdem eine <strong>existenzsichernde Leistung <\/strong>zu erbringen. Befindet sich jemand in angeordneter Quarant\u00e4ne (wichtiger Grund) wird der Hartz-IV-Antrag vorl\u00e4ufig bewilligt. Die Jobcenter sind verpflichtet dieses bekannt zu machen. Das bedeutet, dass ein Antrag postalisch, telefonisch oder per Email m\u00f6glich ist. Daraus folgt:<\/li>\n<li><strong>Sanktionen nach \u00a7\u00a7 31, 31a, 31b, 32 SSGB II <\/strong>werden ausgesetzt, da eine pers\u00f6nliche Anh\u00f6rung nicht m\u00f6glich ist.<\/li>\n<li><strong>Notlagen \/ Barauszahlung <\/strong>bleiben wie bisher bestehen und k\u00f6nnen als Darlehen genehmigt werden. Lebensmittelgutscheine sollten nur in absoluten Ausnahmef\u00e4llen ausgegeben werden.<\/li>\n<li>Zus\u00e4tzliches <strong>Kurzarbeitergeld <\/strong>gilt als Einkommen und wird entsprechend angerechnet.<\/li>\n<li><strong>Mehrbedarf wegen h\u00e4uslicher Quarant\u00e4ne<\/strong> gibt es nicht. Die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit geht in ihrer Weisung darauf ein, dass vermehrt Antr\u00e4ge einer einmaligen Leistung gestellt werden, um die h\u00e4usliche Quarant\u00e4ne vorzubereiten. Die Antr\u00e4ge werden damit begr\u00fcndet, dass \u201e<em>die Mehrkosten f\u00fcr ein gesundes, vitaminreiches und ausgewogenes Essen damit abgedeckt werden sollen<\/em>\u201c. Sie erw\u00e4hnen auch, dass im Internet daraufhin gewiesen wird, diesen Antrag \u201e<em>massenhaft bei den zust\u00e4ndigen gE (Anm. Gemeinsame Einrichtung) gestellt werden sollen, damit Druck auf die Bundesregierung ausge\u00fcbt werde<\/em>\u201c. Die Ablehnung des Mehrbedarfs wird damit begr\u00fcndet, dass die aktuelle Gesetzeslage dieses nicht vorsieht. Auch ist der derzeitige Regelsatz ausk\u00f6mmlich. Die Verwendung des Regelsatz liegt bei jedem selbst. M\u00f6glich w\u00e4re jedoch ein Darlehen oder eine vorzeitige Auszahlung von maximal 100 Euro. Zur Ablehnung des Mehrbedarfes gibt die Weisung einen Textvorschlag vor:<\/li>\n<li><strong>Soforthilfen \u2013 Liquidit\u00e4tshilfen <\/strong>der Bundesl\u00e4nder und des Bundes f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige sind sog. zweckbestimmte Einnahmen und damit kein Einkommen. Eine Anrechnung auf die Regelleistung ist damit nicht erlaubt. <em>Allerdings \u201ekann\u201c es sein, dass die Soforthilfe zwar kein Einkommen darstellt, jedoch eine sog. Betriebseinnahme im Sinne der ALG II VO und somit unter <\/em>Umst\u00e4nden angerechnet werden k\u00f6nnte. Das w\u00e4re dann evtl. der Fall, wenn ein Gewinn entsteht und dieser oberhalb der Freigrenze liegt.<\/li>\n<li><strong>Obdachlose \/ Personen ohne festen Wohnsitz<\/strong> ist eine t\u00e4gliche Vorsprache bei einer Betreuungs- oder Beratungsstelle f\u00fcr Wohnungslose oder einer \u00e4hnlichen Stelle nicht erforderlich. Das Arbeitslosengeld II wird f\u00fcr mindesten einem Monat ausbezahlt.<\/li>\n<li><strong>Ortsabwesenheit <\/strong>k\u00f6nnen ohne pers\u00f6nlich Vorsprachen erfolgen. Sollte eine R\u00fcckkehr aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich sein, werden im Rahmen der H\u00e4rtefallpr\u00fcfung die Rechtsfolgen \u00fcberpr\u00fcft. Sollte eine Ausreise aus einem Land oder einer Region oder eigener Erkrankung nicht m\u00f6glich sein, besteht der Leistungsanspruch weiter.<\/li>\n<li><strong>Angeordnete Quarant\u00e4ne <\/strong>(Gesundheitsamt) f\u00fchrt nicht zur Leistungseinstellung.<\/li>\n<li><strong>Kinderzuschlag <\/strong>gilt weiterhin als Einkommen.<\/li>\n<li>Bei der <strong>Pr\u00fcfung der Erwerbsf\u00e4higkeit <\/strong>durch die Rentenversicherungstr\u00e4ger kann es zur zeitlichen Verz\u00f6gerung kommen. Eine Unterbrechung des Arbeitslosengeldes II ist trotzdem durchg\u00e4ngig zu bezahlen.<\/li>\n<li>Der <strong>automatisierte Datenabgleich <\/strong>wird weiter durchgef\u00fchrt. Allerdings soll der Datenabgleich nicht priorit\u00e4r stattfinden.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit hat am 1. April 2020 eine neue Weisung f\u00fcr den \u201eerleichterten Zugang zu sozialer Sicherung (Sozialschutz Paket)\u201c und erg\u00e4nzende Regelungen erlassen. Wir erinnern uns, dass Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) versprochen hat, dass der Zugang zu Hartz IV vereinfacht und unb\u00fcrokratischer f\u00fcr die kommenden sechs Monate wird. So hei\u00dft es auf der Seite des Bundesarbeitministeriums (BMAS): \u201eVor\u00fcbergehend wird die Verm\u00f6genspr\u00fcfung ausgesetzt sowie die tats\u00e4chliche Wohnungskosten voll \u00fcbernommen.\u201c Die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit nimmt in der Weisung Bezug zum \u201eerheblichen bis vollst\u00e4ndigen Ausfall des Gesch\u00e4ftsbetriebs\u201c durch Corona. Insbesondere sei dies f\u00fcr Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbstst\u00e4ndige in besonderem Ausma\u00df existenzbedrohend. Ein schneller Zugang zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) muss von daher gesichert sein. Die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit stellt daf\u00fcr einen vereinfachten Antrag zur Verf\u00fcgung und reagiert damit auf die bundesweite Kritik der bisher bestehenden hohen b\u00fcrokratischen H\u00fcrden, um das Arbeitslosengeld II zu erhalten. Neuantr\u00e4ge nach dem vereinfachten Verfahren werden zun\u00e4chst vorl\u00e4ufig entschieden und gelten f\u00fcr sechs Monate. Einen Ermessenspielraum f\u00fcr die Dauer haben die Jobcenter nicht. Die wichtigsten \u00c4nderungen: Verm\u00f6gen wird f\u00fcr Neuantr\u00e4ge ab M\u00e4rz bis zum 30. Juni 2020 f\u00fcr sechs Monate nicht ber\u00fccksichtigt. Sollte das Verm\u00f6gen jedoch mehr als 60 Tausend Euro f\u00fcr das erste Haushaltsmitglied betragen geht man davon aus, dass keine Hilfsbed\u00fcrftigkeit besteht. Jede weitere Person im Haushalt wird mit 30 Tausend Euro ber\u00fccksichtigt. Diese H\u00f6chstgrenzen lehnen sich an das Wohngeldgesetz (WoGG) an. Als Verm\u00f6gen gelten Bargeld oder sonstige liquide Mittel. Nach Ablauf der sechs Monate erfolgt i.d.R. keine r\u00fcckwirkende Pr\u00fcfung des Verm\u00f6gens, au\u00dfer es wird festgestellt, dass die Angaben im vereinfachten Verfahren unwahr waren. Wohnkosten werden f\u00fcr sechs Monate im tats\u00e4chlichen Umfang \u00fcbernommen. Bescheide, die zwischen dem 31. M\u00e4rz und 31. August 2020 enden, wird ein Weiterbewilligungsbescheid \u2013 sofern keine \u00c4nderungen eingetreten sind \u2013 f\u00fcr weitere 12 Monate automatisch erstellt. Ein neuer Antrag ist nicht erforderlich. Ebenso werden keine sog. Beendigungsschreiben f\u00fcr diesen Zeitraum versandt. R\u00fcckfragen ergaben jedoch, dass die automatische Weiterbilligung (WBA) erst ab dem 1. Mai 2020 m\u00f6glich sind. Ab diesem Zeitpunkt ist kein Mitarbeiter mehr im Weiterbewilligungsantrag involviert und der Antrag wird automatisch aus dem System generiert. Tipp: Unbedingt Kontakt mit dem Jobcenter aufnehmen, wenn f\u00fcr April keine automatische Weiterbewilligung erfolgte. \u00c4nderungen der eigenen Verh\u00e4ltnissen sind weiterhin an die Jobcenter zu melden. Solo-Selbstst\u00e4ndige oder sonstige Kleinunternehmen sind weiterhin verpflichtet eine sog. Einkommenserkl\u00e4rung bei selbstst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit (EKS) einzureichen. Auch hier gibt es einen vereinfachten Antrag: Die bisher umfangreiche Plausibilit\u00e4tspr\u00fcfung wird vereinfacht, indem man davon ausgeht, dass kein Einkommen erzielt wird. M\u00f6glich ist jedoch eine \u00dcberpr\u00fcfung des Einkommens, wenn davon ausgegangen wird, dass die Corona-Pandemie ein Ende hat und dieses auch von beh\u00f6rdlicher Seite best\u00e4tigt ist. Die bisherigen Regelungen der Kommunikation mit dem Jobcenter bleiben aufgrund der Schlie\u00dfung bestehen. Demnach sollen auch die formalen Anforderungen (\u00dcbersendung von Nachweisen, gro\u00dfz\u00fcgigere Fristen, Fristenverl\u00e4ngerung) beim Neuantrag gelockert werden. Sofern notwendige Unterlagen nicht rechtzeitig beschafft werden k\u00f6nnen, ist trotzdem eine existenzsichernde Leistung zu erbringen. Befindet sich jemand in angeordneter Quarant\u00e4ne (wichtiger Grund) wird der Hartz-IV-Antrag vorl\u00e4ufig bewilligt. Die Jobcenter sind verpflichtet dieses bekannt zu machen. Das bedeutet, dass ein Antrag postalisch, telefonisch oder per Email m\u00f6glich ist. Daraus folgt: Sanktionen nach \u00a7\u00a7 31, 31a, 31b, 32 SSGB II werden ausgesetzt, da eine pers\u00f6nliche Anh\u00f6rung nicht m\u00f6glich ist. Notlagen \/ Barauszahlung bleiben wie bisher bestehen und k\u00f6nnen als Darlehen genehmigt werden. Lebensmittelgutscheine sollten nur in absoluten Ausnahmef\u00e4llen ausgegeben werden. Zus\u00e4tzliches Kurzarbeitergeld gilt als Einkommen und wird entsprechend angerechnet. Mehrbedarf wegen h\u00e4uslicher Quarant\u00e4ne gibt es nicht. Die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit geht in ihrer Weisung darauf ein, dass vermehrt Antr\u00e4ge einer einmaligen Leistung gestellt werden, um die h\u00e4usliche Quarant\u00e4ne vorzubereiten. Die Antr\u00e4ge werden damit begr\u00fcndet, dass \u201edie Mehrkosten f\u00fcr ein gesundes, vitaminreiches und ausgewogenes Essen damit abgedeckt werden sollen\u201c. Sie erw\u00e4hnen auch, dass im Internet daraufhin gewiesen wird, diesen Antrag \u201emassenhaft bei den zust\u00e4ndigen gE (Anm. Gemeinsame Einrichtung) gestellt werden sollen, damit Druck auf die Bundesregierung ausge\u00fcbt werde\u201c. Die Ablehnung des Mehrbedarfs wird damit begr\u00fcndet, dass die aktuelle Gesetzeslage dieses nicht vorsieht. Auch ist der derzeitige Regelsatz ausk\u00f6mmlich. Die Verwendung des Regelsatz liegt bei jedem selbst. M\u00f6glich w\u00e4re jedoch ein Darlehen oder eine vorzeitige Auszahlung von maximal 100 Euro. Zur Ablehnung des Mehrbedarfes gibt die Weisung einen Textvorschlag vor: Soforthilfen \u2013 Liquidit\u00e4tshilfen der Bundesl\u00e4nder und des Bundes f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige sind sog. zweckbestimmte Einnahmen und damit kein Einkommen. Eine Anrechnung auf die Regelleistung ist damit nicht erlaubt. Allerdings \u201ekann\u201c es sein, dass die Soforthilfe zwar kein Einkommen darstellt, jedoch eine sog. Betriebseinnahme im Sinne der ALG II VO und somit unter Umst\u00e4nden angerechnet werden k\u00f6nnte. Das w\u00e4re dann evtl. der Fall, wenn ein Gewinn entsteht und dieser oberhalb der Freigrenze liegt. Obdachlose \/ Personen ohne festen Wohnsitz ist eine t\u00e4gliche Vorsprache bei einer Betreuungs- oder Beratungsstelle f\u00fcr Wohnungslose oder einer \u00e4hnlichen Stelle nicht erforderlich. Das Arbeitslosengeld II wird f\u00fcr mindesten einem Monat ausbezahlt. Ortsabwesenheit k\u00f6nnen ohne pers\u00f6nlich Vorsprachen erfolgen. Sollte eine R\u00fcckkehr aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich sein, werden im Rahmen der H\u00e4rtefallpr\u00fcfung die Rechtsfolgen \u00fcberpr\u00fcft. Sollte eine Ausreise aus einem Land oder einer Region oder eigener Erkrankung nicht m\u00f6glich sein, besteht der Leistungsanspruch weiter. Angeordnete Quarant\u00e4ne (Gesundheitsamt) f\u00fchrt nicht zur Leistungseinstellung. Kinderzuschlag gilt weiterhin als Einkommen. Bei der Pr\u00fcfung der Erwerbsf\u00e4higkeit durch die Rentenversicherungstr\u00e4ger kann es zur zeitlichen Verz\u00f6gerung kommen. Eine Unterbrechung des Arbeitslosengeldes II ist trotzdem durchg\u00e4ngig zu bezahlen. Der automatisierte Datenabgleich wird weiter durchgef\u00fchrt. 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